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Zusammenspiel von Across-Benutzer- und crossTerm Web-Rechten

Ist ein Benutzer lediglich Mitglied einer crossTerm Web-Gruppe (crossTerm Web Lesezugriff oder crossTerm Web Lese-/Schreibzugriff), gelten ausschließlich die für diese Gruppe definierten Rechte.

Ist ein Benutzer hingegen Mitglied einer crossTerm Web-Gruppe sowie einer anderen Across-Benutzergruppe (z. B. Terminologe oder Übersetzer), so summieren sich für diesen Benutzer die Rechte der beiden Gruppen.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn der Benutzer u. a. Mitglied der crossTerm Web-Gruppe crossTerm Web Lesezugriff ist. Auch in diesem Fall summieren sich grundsätzlich die Rechte – jedoch mit Ausnahme aller Schreib-Rechte. Für den Zugriff auf crossTerm Web hat der entsprechende Benutzer also ausschließlich Lese-Rechte.

Anwendungsbeispiel

  • Wir gehen beispielhaft von den folgenden Gruppen aus, die u. a. in Across bestehen:
  • Terminologe (Lese- und Schreib-Rechte für crossTerm)
  • crossTerm Web Lese-/Schreibzugriff (Lese- und Schreib-Rechte für crossTerm Web)
  • crossTerm Web Lesezugriff (nur Lese-Rechte für crossTerm Web)

Je nach Zugehörigkeit der Benutzer zu den jeweiligen Gruppen ergeben sich die folgenden Rechte für den Zugriff auf crossTerm Web:

Benutzer
Benutzergruppen
Rechte
Benutzer A
Terminologe
Kann sich nicht in crossTerm Web einloggen (da er kein Mitglied einer crossTerm Web-Gruppe ist) und hat entsprechend auch keinerlei Rechte für den Zugriff auf crossTerm Web.
Benutzer B
Terminologe
crossTerm Web Lese-/Schreibzugriff
Hat sowohl Lese- als auch Schreibrechte für den Zugriff auf crossTerm Web.
Benutzer C
Terminologe
crossTerm Web Lesezugriff
Hat ausschließlich Lese-Rechte für den Zugriff auf crossTerm Web.
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