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Instanz verwalten

Die Anlage und Verwaltung von crossTerm-Instanzen erfolgt in den crossTerm-Einstellungen.

  1. Gehen Sie folgendermaßen vor
  2. Wechseln Sie in die Einstellungen über Tools > Einstellungen und klicken Sie auf Verwalten.
    cTeM_einstellungen_instanzen-verwalten

    Ein Dialogfenster listet alle bestehenden Instanzen auf.

    cTeM_einstellungen_dialog_instanzen-verwalten
  3. Wählen Sie eine der Aktionen für die Verwaltung von Instanzen:
    • Über Bearbeiten können Sie bestehende Instanzen bearbeiten.
    • Über Löschen können Sie eine ausgewählte crossTerm-Instanz – und damit alle darin enthaltenen Einträge – löschen.
    • Über Alle Einträge entfernen können Sie alle Einträge der ausgewählten Instanz entfernen ohne dabei die Instanz und die entsprechenden Attribute und Attributwerte zu löschen.
    Attention

    Die Löschungen von Einträgen über die beiden oben genannten Funktionen werden im Falle der Verwendung von crossGrid und/oder von crossWAN nicht an die jeweiligen Trusted Server bzw. Offline-Benutzer übertragen.

  4. Um eine Instanz anzulegen, klicken Sie auf Hinzufügen.
  5. Geben Sie Name und Beschreibung für die Instanz an.
  6. Wählen Sie ggf. ein Icon für die neue Instanz aus (erlaubt sind: *.ico, *.png, *.jpg, *.bmp oder *.gif; empfohlene Größe: 16x16 Pixel).
  7. Wenn die neue Instanz strukturell identisch zu einer bestehenden Instanz erstellt werden soll, wählen Sie unter Basisinstanz die entsprechende Instanz aus.
    Tipp
    • Welche Inhalte werden von der Basisinstanz übernommen?
    • Eintrags- und Termeinstellungen
    • Eintrags- und Termvorlagen
    • Tooltip-Einstellungen
    • Was wird nicht übernommen?
    • Einträge und Terme
    • Instanzspezifische Rechte. Es gelten die Rechte, die in den Gruppeneigenschaften für neue Instanzen festgelegt sind.
  8. Bestätigen Sie mit OK.

    Die neue Instanz wurde angelegt.

  9. Befüllen Sie die Instanz mit den gewünschten Datenkategorien.
    Tipp

    Sie erkennen die bereits bei Installation vorangelegte crossTerm-Instanz anhand der hellblauen Hinterlegung der Instanz.

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