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crossTerm-Instanzen
Mit crossTerm-Instanzen lässt sich die crossTerm-Datenbank in Unterbereiche untergliedern. Diese Unterbereiche sind dabei in sich abgeschlossen und verfügen entsprechend über eigene Datenkategorien, Vorlagen, Zugriffsrechte. etc. Die crossTerm-Instanzen eignen sich daher insbesondere dafür, getrennte Terminologiebestände auch entsprechend getrennt zu verwalten – wie z. B. die Terminologie unterschiedlicher Tochtergesellschaften oder bestimmter Marken.
Die Standard-Instanz
Eine der crossTerm-Instanzen wird als Standard-Instanz festgelegt. Bei dem Import von Terminologie wie auch z. B. bei dem Öffnen der crossTerm-Einstellungen ist diese Standard-Instanz stets vorausgewählt. Falls gewünscht, kann jederzeit aber auch eine andere Instanz ausgewählt werden – vorausgesetzt es sind weitere Instanzen vorhanden und der jeweilige Benutzer verfügt über die entsprechenden Rechte.
Die Festlegung der Standard-Instanz erfolgt im Dialogfenster zur Verwaltung der crossTerm-Instanzen. Wechseln Sie hierzu zunächst in die crossTerm-Einstellungen über Tools > Einstellungen und klicken Sie auf Verwalten. Über die Dropdown-Liste können Sie die Standard-Instanz festlegen.
Instanzen verwenden
Bei der Anlage eines neuen Eintrags wird stets eine Instanz festgelegt. Die Standard-Instanz ist dabei stets vorausgewählt. Eine andere Instanz kann aber über die entsprechende Dropdown-Liste gewählt werden.
Ein entsprechender crossTerm-Filter ermöglicht es, die Suche in crossTerm auf eine oder mehrere crossTerm-Instanzen zu beschränken.
Benutzergruppen-Rechte von Instanzen
Das Hinzufügen, Bearbeiten und Löschen von crossTerm-Instanzen wird über entsprechende Rechte im Bereich crossTerm der Benutzergruppen-Rechte gesteuert.
Zudem können im Bereich Instanzen die entsprechenden Zugriffs- und Bearbeitungsrechte für jede crossTerm-Instanz gesondert definiert werden. Der Bereich enthält standardmäßig den Unterbereich Rechte für neue Instanzen sowie – für jede angelegte crossTerm-Instanz – einen weiteren Unterbereich.
Der Unterbereich Rechte für neue Instanzen definiert die Rechte, mit denen eine neu angelegte Instanz automatisch ausgestattet wird. In der Folge können diese vordefinierten Rechte natürlich im Unterbereich der jeweiligen, neu angelegten Instanz angepasst werden.