Software-Nutzungsvertrag
Across Translator Edition
Stand 28.05.2021
§ 1 Nutzungsvertrag
1.1 Across Systems GmbH, Im Stöckmädle 13, D-76307 Karlsbad („Across“) überlässt dem Auftraggeber die Nutzung der Software Across Translator Edition („ATE“).
1.2 Liegt dieser Vertrag in mehreren Sprachen vor, so ist lediglich die deutsche Version dieses Vertrags rechtlich verbindlich.
§ 2 Software ATE
2.1 Für die Software ATE gilt die über die Homepage von Across erreichbare Produktbeschreibung im jeweiligen Stand.
2.2 Across stellt keinen sicheren Datenspeicherraum zur Verfügung. Der Auftraggeber hat Daten, die er eingibt, selbst vorab und dauerhaft zu sichern.
§ 3 Rechte des Auftraggebers an der Software
Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit der Software Daten im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Das Nutzungsrecht ist auf Angestellte des Auftraggebers sowie vom Auftraggeber unmittelbar beauftragte Dritte – und diesen nur projektbezogen für unmittelbar vom Auftraggeber beauftragte Projekte – beschränkt. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Software durch und für Dritte (z. B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Across nicht erlaubt. Insbesondere dürfen Dienstleister des Auftraggebers keine Aufgaben unmittelbar auf dem System ausführen, die über die Übersetzung oder das Lektorat hinausgehen.
§ 4 Service
Across entwickelt die Software permanent fort, beseitigt Fehler und stellt dem Auftraggeber die neuen Versionen zur Verfügung. Zulässig sind auch Änderungen der Funktionalität. Der Auftraggeber hat insoweit keinen Anspruch auf einen spezifischen Nutzungsumfang.
§ 5 Vergütung bei vergütungspflichtigen Verträgen
5.1 Soweit der jeweilige Vertrag eine Vergütung vorsieht, ist diese jährlich im Voraus fällig. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist die Gutschrift auf dem Konto von Across.
5.2 Bei Zahlungsverzug kann Across den Zugang des Auftraggebers zum System sperren.
§ 6 Kündigung des Vertrages
6.1 Verträge, bei denen eine Vergütungspflicht besteht, können beiderseits mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf eines Vertragsjahrs gekündigt werden.
6.2 Für die Kündigung von Verträgen ohne Vergütungspflichten gelten die Regelungen des § 6.1, jedoch ohne Mindestvertragsdauer und mit einer Kündigungsfrist von zehn Tagen.
6.3 Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform, E-Mail und Telefax genügen.
§ 7 Haftung
7.1 Across leistet bei kostenpflichtigen Verträgen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung (i) bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie; (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Across oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Across in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet Across in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Insoweit ist die Haftung beschränkt auf höchstens EUR 10.000,00 je Schadensfall und EUR 100.000,00 für alle Schadensfälle in einem Jahr aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund vorstehender Ziffer a) gehaftet wird.
d) Der Across bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Auftraggeber hat insbesondere nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik die Pflicht zur Abwehr von Schadsoftware und zur Datensicherung.
7.2 Die Haftung für indirekte Schäden ist bei kostenpflichtigen Verträgen außer in den Fällen der Ziffer 7.1 a) ausgeschlossen.
7.3 Bei Verträgen, bei denen eine Überlassung ohne Vergütung erfolgt, gelten Ziffer 7.1 und 7.2 entsprechend. Jedoch ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen (§ 599 BGB).
§ 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Across, erreichbar über deren Homepage. Im Zweifel gelten die Bedingungen dieses Software-Nutzungsvertrags vor den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Across.